Kleinunternehmer Rechnung Vorlage
Ohne Umsatzsteuer und mit dem Hinweis nach § 19 UStG.
Kleinunternehmer nach der Kleinunternehmerregelung weisen keine Umsatzsteuer aus. Die Rechnung braucht dann einen Hinweis auf § 19 UStG. Die Vorlage enthält den Hinweis und setzt die Steuer auf null.
Das enthält die Vorlage
- Positionen ohne Umsatzsteuer, netto gleich brutto
- Hinweis, dass nach § 19 UStG keine Umsatzsteuer berechnet wird
- Euro und Zahlungsziel 14 Tage
- Feld für Steuernummer oder USt-IdNr. im Editor
Namen und Beträge sind Platzhalter. Ändere alles im Editor.
Mustertext, keine Rechts- oder Steuerberatung. Prüfe den Wortlaut für deinen Fall oder frage deine Steuerberatung.
So verwendest du diese Vorlage
1. Vorlage öffnen
Klicke auf den Button oben. Der Editor öffnet sich mit Positionen, Hinweisen und Zahlungsbedingungen bereits ausgefüllt, du startest also mit einer funktionierenden Rechnung statt mit einer leeren Seite.
2. Beispieldaten ersetzen
Trage deine eigenen Firmendaten, deinen Kunden sowie die echten Mengen und Preise ein. Steuer und Summen werden beim Tippen neu berechnet, es gibt also keine Rechenfehler von Hand.
3. Herunterladen oder versenden
Exportiere ein PDF oder erzeuge eine E-Rechnung (XRechnung oder ZUGFeRD), wenn dein Kunde sie braucht. Speichere die Rechnung in deinem Konto, um sie bis zur Zahlung zu verfolgen.
Fragen zu dieser Vorlage
Was muss auf einer Kleinunternehmer-Rechnung stehen?
Keine Umsatzsteuer, dafür ein Hinweis auf § 19 UStG, zum Beispiel „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“ Einen festen Wortlaut schreibt das Gesetz nicht vor, ein klarer Verweis genügt.
Welche Grenzen gelten?
Seit dem 1. Januar 2025 darf der Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigen. Prüfe die aktuellen Werte beim Finanzamt.
Brauche ich trotzdem eine Steuernummer?
Ja. Rechnungen brauchen deine Steuernummer oder USt-IdNr. Trage sie im Editor ein.
Was passiert, wenn ich die Grenze überschreite?
Ab dann giltst du als Regelbesteuerer und musst Umsatzsteuer ausweisen. Frage deine Steuerberatung, wie das bei dir greift.